Sie erhalten diese Krankenversicherung in drei Produktvarianten:
Dieser Reisekrankenschutz eignet sich für in Deutschland lebende oder aus dem Ausland nach Deutschland reisende Studenten, Praktikanten, Stipendiaten, Sprachschüler, Gastwissenschaftler und Doktoranden für einen langfristigen Auslandsaufenthalt. Auch Volunteers, Work&Traveller, Backpacker und Globetrotter können diese Langzeit-Krankenversicherung nutzen.
Der Versicherungsschutz ist im Ausland gültig. Als Ausland gilt das Gebiet außerhalb Deutschlands für alle versicherten Personen mit Heimatland
und Wohnsitz Deutschland.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Bei Aufenthalten in USA/Kanada wird ein Beitragszuschlag erhoben.
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TÜV geprüfter Versicherungskauf, hohe SSL-Sicherheit bei der Datenübertragung, PCI DSS Sicherheitsstandard bei Bezahlung mit Kreditkarte, hohe Kundenzufriedenheit
Welchen Geltungsbereich hat die Versicherung? |
Die Auslandskrankenversicherung gilt weltweit im Ausland. Gilt nicht in dem Land, in dem ein Wohnsitz besteht. |
Welche maximale Reisedauer ist zu beachten? | Die maximal versicherte Aufenthaltsdauer beträgt 36 Monate. |
Welche Abschlußfristen sind zu beachten? | Die Krankenversicherung muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts abgeschlossen werden. |
Gibt es eine Altersbegrenzung? | Die Versicherung kann bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres bzw. des 55. Lebensjahres abgeschlossen werden. |
Welche Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten? | Sie können sich sofort online versichern und zahlen bequem per Lastschrift oder mit Ihrer Kreditkarte (Master/Visa/Amex). Eine monatliche Zahlung ist möglich. Bei Einmalzahlung ist die Bezahlung auch über PayPal und Sofort-Überweisung möglich. |
Wie hoch ist der Selbstbehalt im Schadenfall? | Die TravelSecure Young Krankenversicherung ist ohne Selbstbehalt. |
Wie erhalten Sie die Versicherungspolice? | Sofort nach Abschluß der Versicherung erhalten Sie eine E-Mail mit den Versicherungsdokumenten gesendet. |
Welche Leistungen sind ausgeschlossen? | Nicht versichert sind in der Krankenversicherung insbesondere Heilbehandlungen, von denen bei Antritt der Reise feststand, dass sie stattfinden mussten, auch keine Kosten für Krankheiten oder Unfallfolgen, zu deren Heilbehandlung die Auslandsreise angetreten wurde, noch Heilbehandlungen aufgrund von Vorsatz, Drogen, Alkohol oder Sucht. |
Besteht Versicherungsschutz im Heimatland während eines Heimaturlaubs? | Beim Tarif Exklusiv bei einer Mindestlaufzeit von 1 Jahr besteht Versicherungsschutz bis zu 8 Wochen im Heimatland. Im Tarif Komfort besteht Versicherungsschutz für Heimaturlaube bis zu 6 Wochen. Beim Tarif Basis besteht kein Versicherungsschutz für Heimaturlaube. |
Welcher Zusatzschutz kann mit gekauft werden? | Für den Langzeit-Auslandsaufenthalt kann zusätzlich zu dieser Krankenversicherung eine Reiseunfallversicherung mit Reisehaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden. |
Versicherungsbedingungen: | |
Prämienrückerstattung bei Nichtantritt oder vorzeitiger Rückkehr aus dem Ausland: | Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten können, oder vorzeitig beenden müssen, dann erhalten Sie den entsprechenden Beitrag, bzw. den anteiligen Beitrag zurückerstattet. |
Was tun im Schadenfall? | Hier finden Sie die Online-Schadenmeldung an den Versicherer. |
Die Auslandsreise-Krankenversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz im Ausland bei unvorhersehbaren Erkrankungen und bei Unfällen. Wichtig ist dabei das Wort „unvorhergesehen“. Für bereits bestehende und bekannte Vorerkrankungen besteht daher keine Leistungspflicht des Versicherers. Auch keine Leistungspflicht besteht für den Versicherer dann, wenn die Reise zum Zweck einer Behandlungen der bestehenden Erkrankung im Ausland angetreten wurde.
Reisen innerhalb der EU:
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie bei Reisen in die Staaten der Europäischen Union und in der Schweiz mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) versichert. Zu
beachten sind dabei allerdings Einschränkungen, die den Versicherungsumfang betreffen: Die Kosten der ambulanten und stationären Behandlung werden nur im Rahmen der jeweiligen
Krankenversicherung in Ihrem Urlaubsland übernommen. Der Leistungsumfang und die Leistungsdauer richten sich nach den dort gültigen Rechtsvorschriften - das bedeutet, sie sind nur in dem
Umfang abgesichert, als wären Sie in dem jeweiligen Land versichert. Das kann im Krankheitsfall zu einem eingeschränkten Versicherungsschutz führen oder zu einer hohen Selbstbeteiligung.
Eine Auslandskrankenversicherung ist für jeden erschwinglich - Für nur wenige Euro im Jahr erhalten Sie auf Reisen einen umfangreichen
Versicherungsschutz und einen weltweiten Service und schnelle Hilfe im Notfall.